Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)
SGB IV§ 16 Gesamteinkommen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 106
Nach Gewicht
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2002 – L 4 KR 85/99
- LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 – L 5 KR 3462/15Zitiert von 5
- SG Aachen, 30.10.2018 – S 14 KR 455/17Zitiert von 1
- BSG, 07.12.2000 – B 10 KR 3/99 RFamilienversicherung: Kein Abzug des Sparer-Freibetrags bei der Ermittlung des Gesamteinkommens KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 56
- SG Aachen, 26.08.2003 – S 13 KR 17/02Zitiert von 1
- BSG, 29.06.2021 – B 12 KR 2/20 RKrankenversicherung - Familienversicherung - Gesamteinkommen - Berücksichtigung von nicht der deutschen Einkommensteuerpflicht unterliegenden ausländischen Einkünften - fehlende Mitwirkung des Ehegatten hinsichtlich Angaben zu seinen ausländischen Einkünften - Beweislast - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 18
Zuletzt entschieden
- BSG, 22.01.2026 – B 6a/12 KR 14/24 RKrankenversicherung - Familienversicherung - Rückkehr von privat versichertem Altersrentner in die gesetzliche Krankenversicherung - vorübergehende Wahl einer Teilrente (hier: vier Monate) - vorausschauende Betrachtung der Einkommensverhältnisse - regelmäßiges Einkommen - Prognosezeitraum
- LSG Baden-Württemberg, 16.12.2025 – L 11 KR 2480/25
- BSG, 10.12.2025 – B 6a/12 KR 10/24 RKrankenversicherung - Familienversicherung - rückwirkende Beendigung - Überschreiten der Einkommensgrenze - Gesamteinkommen - Prognose - Berücksichtigung von fiktiven Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Einkommensteuerbescheid
106 Entscheidungen zu § 16 SGB IV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 16 SGB IV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.